Finanzierungslexikon

Anschlussfinanzierung

Die Anschlussfinanzierung ist eine Finanzierung die für die Zeit nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindung oder für eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung vom Darlehensnehmer aufgenommen wird. Hierbei wird in der Regel von einer Prolongation oder Umschuldung des Hypothekendarlehens gesprochen.

 

Auflassungsvormerkung

Eine Auflassungsvormerkung ist ein Vermerkt in Abteilung II des Grundbuches, die den Anspruch des Erwerbers auf die Eigentumsübertragung bis zur endgültigen Umschreibung auf den neuen Eigentümer dokumentiert und sichert. Belastungen und Verfügungen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit einer Zustimmung des Auflassungsberechtigten möglich.

 

Abtretung

Die Abtretung ist eine Übertragung von Ansprüchen und Rechten auf die dritte Person. Bei der Immobilienfinanzierung gibt es unter anderem die Abtretung der Ansprüche und Rechte aus Kapitallebensversicherungen, Bausparverträgen, dem Kaufvertrag und von Grundschulden.

 

Beleihungsauslauf

Der Beleihungsauslauf ist der Quotient aus dem Darlehensbetrag und dem Beleihungswert des entsprechenden zu finanzierenden Objektes.

 

Bereitstellungszinsen

Wenn der Kreditnehmer nach der Aufnahme eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung die bereitgestellte Kreditsumme erst später benötigt und es so zunächst nicht zu einer Inanspruchnahme kommt, berechnet das finanzierende Kreditinstitut zunächst Zinsen, die in diesem Zusammenhang Bereitstellungszinsen genannt werden. Dies geschieht deshalb, weil die finanzierende Bank das zu einem späteren Zeitpunkt benötigte bzw. abgerufene Geld nicht anderweitig kapitalbringend anlegen bzw. nicht weiter verleihen kann. Das Geld wird für den Kreditnehmer für den Abruf bereitgehalten und das Kreditinstitut verlangt dafür einen entsprechenden Ausgleich = die Bereitstellungszinsen.

 

Effektivzins

Der effektive Jahreszins ermöglicht dem Verbraucher grundsätzlich einen Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten. Gemäß § 6 Abs. 1 PAngV (Preisangabenverordnung) ist der effektive Jahreszins bei Krediten auszuweisen. In der Preisangabenverordnung wird zudem geregelt, wie der Zins zu berechnen ist. Dabei sind unterschiedliche Methoden bei der Berechnung von Verbraucher-, Konsumentenkrediten und Hypothekendarlehen anzuwenden.

 

Eigenmittel/Eigenkapital

Als Eigenmittel gelten im Rahmen einer Baufinanzierung zum Beispiel Spar- und Bankguthaben, Guthaben in Bausparverträgen, Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren und Derivaten, vorhandene Rückkaufswerte aus Renten- oder Lebensversicherungen oder andere Geldbeträge die in die Finanzierung eingebracht werden können. Ebenfalls zählen bereits vorhandene und bezahlte Grundstücke, bezahlte Baumaterialien und Architektenleistungen, zinslose Darlehen von Verwandten, öffentliche Gelder bzw. Zuschüsse sowie Verwandtenhilfe und Eigenleistungen zu den Eigenmitteln.

 

Eigenleistungen

Zu den Eigenleistungen im Rahmen einer Baufinanzierung zählen die persönliche Arbeitsleistung vom Bauherrn, Verwandten, Freunden oder Nachbarn insofern diese zu einer Einsparung von Handwerkskosten sprich Lohnkosten führt.

 

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Verzeichnis bzw. Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstückes beinhaltet. Das Grundbuch gibt unter anderem Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, Größe und Nutzungsart des Grundstückes. Ebenfalls gibt es Auskunft über die Rechte an anderen Grundstücken sowie Lasten und Beschränkungen die auf dem Grundstück evtl. eingetragen sind. Sofern ein berechtigtes Interesse besteht, kann das Grundbuch von jedermann eingesehen werden. Das Grundbuch genießt den öffentlichen Glauben was bedeutet das auf die Richtigkeit der Angaben vertraut werden kann.

 

Grundbuchauszug

In einem Grundbuchauszug sind alle einem Grundstück zugeordneten Grundbucheintragungen vermerkt. Der Grundbuchauszug kann beim zuständigen Amtsgericht bzw. Grundbuchamt eingeholt werden. Aus dem Grundbuchauszug gehen Eintragungen wie zum Beispiel Grundschulden die als Sicherheit von finanzierende Banken eingetragen wurden hervor.

 

Grundschuld

Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht eines dritten aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht, beispielsweise einem Wohneigentum oder Erbbaurecht welches zu Gunsten eines Gläubigers in das Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen wird. Eine Grundschuld wird in der Regel als Kreditsicherungsinstrument verwendet. Eine Grundschuld ist dabei nicht an eine persönliche Forderung gebunden, sie stellt jedoch eine Zahlungsverpflichtung aus einem Grundstück, Eigentumswohnung oder einem Erbbaurecht dar.

 

Grundschuldbestellung

Bei einer Grundschuldbestellung gibt der Eigentümer eines Grundstückes, Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts sein Einverständnis zur Belastung mit einer Grundschuld. Der wesentliche Teil einer Grundschuldbestellung ist der Antrag zur Eintrag einer Grundschuld ins Grundbuch beim Amtsgericht bzw. Grundbuchamt. Die Bewilligung der Eintragung bedarf einer notariellen Beurkundung.

 

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist beim Kauf oder Erwerb von unbebauten oder bebauten Grundstücken zu entrichten.

 

Nominalzins und Sollzins

Der Sollzins ist der Zinssatz nach dem ein Kredit mathematisch verzinst wird. Der Sollzins wird dabei jeweils auf die entsprechende Restschuld berechnet. Beim Nominalzins wird auch von einem fiktiven „reinen“ Zins einer Finanzierung gesprochen.

 

Schufa

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung) ist eine Organisation verschiedener kreditgebender Unternehmen und Banken. Sie sammelt Informationen zur Beurteilung der Bonität von Kreditnehmern. Diese Informationen erhält die Schufa unter anderem von Kreditinstituten. Die gesammelten Daten stellt die Schufa Banken und anderen Unternehmen auf Anfrage zur Verfügung. Zur Einholung der personenbezogenen Informationen bedarf es der Erlaubnis des Kunden.

 

Sondereigentum

Als Sondereigentum wird das alleinige Eigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) bezeichnet. Das alleinige Eigentum wird in diesem Zusammenhang häufig als Alleineigentum bezeichnet. Als Sondereigentum bezeichnet man auch Teileigentum welches Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen ist.

 

Sondertilgung

Als Sondertilgung bezeichnet man eine Tilgungsleistung die über die grundsätzlich vereinbarte Tilgung hinausgeht. Die Möglichkeit einer Sondertilgung muss dem Darlehensnehmer vom Darlehensgeber bei Vertragsabschluss als Vertragsbestandteil schriftlich bewilligt worden sein.

 

Tilgung

Als Tilgung bezeichnet man die regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Kredites. Dabei entscheidet die Höhe der Tilgung unter anderem über die Höhe der Kreditrate sowie der Gesamtlaufzeit des Darlehens.

 

Tilgungsaussetzung

Das Kreditinstitut erklärt sich bereit, die vereinbarte Tilgung auszusetzen. Das geschieht in der Regel gegen die Abtretung von Ansprüchen aus Renten- bzw. Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträgen. Während der Dauer der Aussetzung erhält das Kreditinstitut lediglich die vertraglich vereinbarten Zinszahlungen.

 

Zins

Als Zins wird das Entgelt bezeichnet, welches der Darlehensnehmer für die Überlassung einer Geldsumme an den Darlehensgeber zu zahlen hat. Der Zins wird üblicher Weise in Prozent angegeben und bezieht sich auf den Nominalbetrag des Darlehens. Man spricht in diesem Fall vom Nominalzins.